Professionelle Baumfällung im Ortenaukreis und Umgebung
Schnell und preiswert – sicher für Mensch und Umgebung.
Wir führen Baumfällungen sicher, fachgerecht und mit der passenden Technik durch. Ob kranke, beschädigte oder unerwünschte Bäume – wir entfernen diese zuverlässig und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Entsorgung des Schnittguts sowie die anschließende Baumstumpfentfernung. Grünfix Gartenservice fällt Bäume in Lahr, Offenburg, Ettenheim und im ganzen Ortenaukreis.
Jetzt Baumfällung anfragen – kostenlose Besichtigung vor Ort!
Jetzt Kontakt aufnehmenUnsere Leistungen rund um die Baumfällung
- Fällung von Bäumen jeder Größe – vom Obstbaum bis zur 30-Meter-Fichte
- Stückweise Abtragung – bei beengten Verhältnissen nah an Gebäuden oder Stromleitungen
- Entsorgung & Abtransport – Stammholz, Astwerk und Grünschnitt
- Baumstumpf- & Wurzelentfernung – auf Wunsch direkt im Anschluss
- Beratung zu Fällgenehmigungen – wir kennen die Vorschriften im Ortenaukreis
Wann ist eine Baumfällung nötig?
Nicht jeder Baum muss gefällt werden – aber manchmal ist es unvermeidlich:
- Kranke oder abgestorbene Bäume – Pilzbefall, Fäulnis oder Totholz gefährden die Umgebung
- Sturmschäden & Gefahrenbäume – nach Unwettern im Ortenaukreis schnell handeln
- Bauvorhaben & Grundstücksgestaltung – Platz schaffen für Neubau, Garage oder Terrasse
- Zu dicht stehende Bäume – Licht und Luft für den restlichen Garten
- Wurzelschäden – wenn Wurzeln Pflaster, Fundamente oder Leitungen beschädigen
Sicherheit & Genehmigungen
Jede Fällung wird sorgfältig geplant. Wir prüfen die Umgebung, sichern den Bereich ab und arbeiten mit professioneller Technik. In vielen Gemeinden im Ortenaukreis und Landkreis Emmendingen ist ab einem Stammumfang von 80 cm eine Fällgenehmigung erforderlich. Wir beraten Sie dazu und unterstützen bei der Antragstellung beim Landratsamt.
Laut Bundesnaturschutzgesetz sind Fällungen grundsätzlich von Oktober bis Februar erlaubt. Bei Gefahr im Verzug (z.B. nach Sturm) sind Ausnahmen möglich.
Häufige Fragen
Das hängt von der Gemeinde und dem Stammumfang ab. In vielen Orten im Ortenaukreis ist ab 80 cm Stammumfang eine Genehmigung nötig. Wir beraten Sie und helfen bei der Antragstellung.
Grundsätzlich von Oktober bis Februar (Bundesnaturschutzgesetz). Bei Gefahr im Verzug, z.B. nach Sturm, auch ganzjährig.
Ja, die komplette Entsorgung ist im Angebot enthalten. Auf Wunsch lassen wir Brennholz vor Ort oder schneiden es ofenfertig.
Die Kosten hängen von Größe, Standort und Zugänglichkeit ab. Wir erstellen Ihnen nach einer Besichtigung ein faires Pauschalangebot.
Weitere Leistungen & Regionen
Bereit für Ihr Projekt? Wir kommen kostenlos zur Besichtigung vorbei und Sie erhalten ein faires Festpreisangebot.